Ich hab nochmal um Stellungnahme gebeten. Plötzlich meldet der sich doch ganz schnell. Er meinte nur, wenn mir die Pumpe nicht gefalle, solle ich sie doch einfach zurückschicken.
Wenn ich mich recht entsinne, gab er sich als Privatverkäufer aus. Hmm, einfach zurückschicken - ob der jetzt kalte Füße bekommt? Irgendwie genieße ich diesen Gedanken. Nun, ich hab ihm nun ne Frist zur Nacherfüllung von 10 Tagen gesetzt. Meine Antwort lautete wie folgt:
Guten Tag,
in diesem Fall geht es mir nicht darum, ob mir die Pumpe nicht gefällt. Ich habe schlichtweg nicht die Pumpe erhalten, die ich zu kaufen wähnte. Ihre Auktion bezog sich auf eine Laing DDC-1T. Dies implizieren sowohl Auktionstitel als auch Auktionsbeschreibung. Sie erwähnen allerdings mit keinem Wort eine WP-600. Angekommen ist bei mir aber eine WP-600. Nach ausführlichem Vergleich der technischen Daten komme ich aufgrund widersprüchlicher technischer Angaben zu dem Schluß, dass der Auktionsgegenstand gar keine Laing DDC-1T gewesen sein kann, dazu jedoch später mehr.
Ich verlange gemäß §§ 437, 439 I BGB Nacherfüllung. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 10 Tagen zur Nacherfüllung, sprich Lieferung einer Laing DDC-1T. Die Rückgabe der Fehllieferung erfolgt nach vollzogener Nacherfüllung. Der Mehraufwendung an Portokosten ist gemäß § 439 II BGB bitte in vollem Umfang von Ihnen zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Mein Name]
Sollte die Nacherfüllung zweimal scheitern, dann gehe ich offen von einem Betrugsversuch aus, mach ne Anzeige und kontaktiere den Originalhersteller und Ebay. Ich bin scharf auf ne neuwertige Laing zu dem Preis, sollte er mir die nicht liefern, dann will ich natürlich mein Geld zurück.