Das deutsche Unternehmen Anubis verkauft unter der 1996 EU-weit registrierten Marke "Typhoon" unter anderem PC-Soundsystem und MP3 Player. Jedoch nutzt der Taiwanesische PC Teile Hersteller Thermaltake den Namen "Typhoon", um darunter seine CPU Kühlsysteme auf den Markt zu bringen. Darauf wurde Anubis nun aufmerksam und startete eine große Abmahnwelle gegen Händler und Verkäufer die einen "Typhoon" Kühler verkaufen.
Hiervon sind sowohl Marktriesen wie Alternate aber auch Privatkunden, die ein Angebot ins Online Auktionshaus Ebay stellten, betroffen. Die Anwaltskanzelei
STOPP PICK& Kollegen wurde mit der Aufgabe der Abmahnungen bauftragt. In allen Fällen wurde hierbei ein Gegenstandswert von 150.000€ angesetzt, woraus sich in jedem Fall ein Anwaltshonorar von 2413,38 Euro ergab.
"Es bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung dass die Marke 'Typhoon' identisch verwendet wird" heist es in der Abmahnung wörtlich. Rechtsanwalt Jörg Oliver Pick war von 1998 bis 2000 Leiter der Rechtsabteilung dürfte also mit den Marken des Unternehmens bestens vertraut sein. Aber hierzu wurde noch eine Patentkanzlei mit an Board geholt, der das gleich Honorar zu steht. Also muss jeder der Abgemahnten bis zum 01.09.2006 4826,76 Euro bezahlen. Im Gespräch betonte PICK, der Wert richte sich nach der viel genutzten Marke und sei keine Gebührenschneiderei.
Hierbei wollte man schnellst möglich den Missbrauch der Marke unterbinden und habe desshalb zuerst die Händler und erst im nächsten Schritt Thermaltake abgemahnt. Ausserdem wurde hervorgehoben: "Falls wir private eBay-Händler abgemahnt haben sollten, war das ein Versehen. Das werden wir zurückziehen."
Oliver Müller, Vertriebsleiter der Thermaltake Deutschland GmbH, gab den "ungewollten Markenrechtsverstoss" sofort zu. "Allerdings ist mir unklar, warum man sich nicht direkt an uns gewendet hat, wir hätten sofort reagiert."