Oha, das Geschrei ist mal wieder groß und hier OT. Aber der Umstand, dass der Trojaner nur nach Prüfung in Einzelfällen genutzt werden darf - soweit mein Wissensstand - der wird von dir unter den Teppich gekehrt. Ich sage mal, dass 99,9% aller deutschen Bundesbürger durch das Raster fallen.
Naiv zu denken und falsch in Hinblick auf die neuere Geschichte sowas anzunehmen. So wie mit dem Mautsystem und seiner Eingrenzung nur auf LKWs... Hey! Wir sind in den Zeiten des Terrorismus! Es geht um
Menschenleben! Um unsere Kinder! Da darf uns doch nicht eine "Einzelfallregelung" im Wege stehen, findest Du nicht? Im übrigen finden Onlinedurchsuchungen schon statt.
Im März 2005 wurde der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vom Präsidenten des Verfassungsschutz Heinz Fromm gebeten, eine Möglichkeit zu schaffen, um heimlich Computer von Verdächtigen ausspionieren zu können. Nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU) wurden somit bereits seit 2005 Online-Untersuchungen per geheimer Dienstanweisung ermöglicht. [2] Erst im Juli 2005 wird das Parlamentarische Kontrollgremium informiert. Es konnte jedoch auf Grund fehlender fachlicher Kompetenz die Auswirkungen und die Brisanz der Dienstanweisung nicht erkennen. -
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundestrojaner#GrundlageUnd deine Argumentation mit dem Einsatz der BW im Inland lässt die gesamte Diskussion um den Trojaner, um die es hier eigentlich trotz OTs geht, ins Lächerliche abdriften, da sie mit dem Kern nichts zu tun haben.
Sieh mal nicht nur ein Passelteil sondern das gesammte Passelbild in seinem Ganzen...
Aber zu deiner Angst mit der BW: Polizeifunktionen in - ich sag mal Extremsituationen ala einer WM - sind ganz ganz schlimm aber wenn deine Bude am Absaufen ist, dann ist ihre Hilfe gut? Sehr merkwürdige Argumentationsweise.
Du das ist ganz klar geregelt. Ich weis, GG ist blöd und komisches Zeugs steht da drin soweiso, aber manchmal hilft es auch
einfach gewisse Dinge zu verstehn, warum manches so ist und was sie davon abhält so wieder einmal zu sein, wie es schon war.
Streitkräfteeinsatz im InnernDas Grundgesetz sieht den Einsatz der Bundeswehr vorrangig zur Außenverteidigung der Bundesrepublik Deutschland vor. Für alle anderen Einsatzformen, also auch die Verwendung der Bundeswehr auf oder über deutschem Staatsgebiet, sind die Behörden nach Art. 87a II GG an grundgesetzliche Regelungen gebunden. Sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Bundeswehr unterstützende Funktionen in Bezug auf bereits laufende polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen erfüllen. Hierfür gibt es folgende zwei Möglichkeiten.
* Im Rahmen der
Amtshilfe und Organleihe ist es nach Art. 35 II 2 GG zulässig, dass ein Land
"Kräfte und Einrichtungen" der Streitkräfte
"zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders
schweren Unglücksfall" anfordert. Dabei kann nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Begriff "Unglücksfall" nach Sinn und Zweck des Bundeswehreinsatzes, nämlich dem wirksamen
Katastrophenschutz, weit ausgelegt werden[8].
* Eine weitere Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr im Innern ergibt sich gemäß Art. 87a IV GG in Verbindung mit Art. 91 II GG aus der
Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik in der Form, wie ihn das
Grundgesetz vorsieht. Dies umfasst zum einen eine
Bedrohung der Existenz des Bundes oder eines Landes oder aber auch der freiheitlich demokratischen Grundordnung. In jedem Fall müssen die Bestimmungen
des Artikels 91 II GG erfüllt sein, nach dem das bedrohte Land entweder nicht fahig oder nicht willens sein darf, damit ein Streitkräfteeinsatz im Innern verfassungskonform ist.
Art 87a GG
Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. 2Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.Art 91 GG
(1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern.
(2) 1Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. 2Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. 3Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswehr#Streitkr.C3.A4fteeinsatz_im_Innernhttp://bundesrecht.juris.de/gg/art_87a.htmlÜberleg mal selbst oder frag Deinen Lehrer (oder beim Bund deinen Vorgesetzten), warum das Sinn hat, das das so streng gereglt ist.
Dass einiges - ich sag mal - merkwürdig ist bestreite ich nicht. Aber steckt nicht den Kopf in den Sand und fangt an zu heulen wie schlecht die Welt ist.
Sondern, was tun? Anderst wählen? lol ...im übrigen. Hab ich in einem einzigen Satz vorhin gesagt, man könne nichts tun?
Man kann z.B. am Samstag den 22.09.07 in Berlin am Brandenburger Tor gegen genau sowas Demonstrieren.
Die Frage ist halt nur, von Pessimisten wie mir, die leider immer wieder Recht behalten, was ist dannach? Was ist wenn ein
politisches Umschwenken, auf Freiheit ist wieder mehr Wert als Sicherheit, ausbleibt?
Ich hab langsam das Gefühl das für viele die Faktenlage so schlimm, so erdrückend ist, das es leichter ist sie zu verleugnen und zu relativieren.
Denn wenn es so schlimm wäre... müsste man ja was tun.Gruß mavPS: Dieses Thema ist sehr wohl onTopic.