tagchen leuz...
steh grad vor nem kleinem problem, und wollt mal eure meinung bzw vielleicht sogar erfahrungen hören.
kl. problem im vorhinein, ja ich bin österreicher, aber auch stolz deswegen, nichts desto trotz weichen unsere gesetze ein wenig von den deutschen ab, werd aber alles brav verlinken, sodass sich hoffentlich jeder auskennt.
nun zur story:
am 20.7 dieses jahres, bestellte ich mir bei nem online-shop einen dort zu der zeit nicht lagernden TFT, sofort erhielt ich eine rückmail wo ales brav bestätigt wurde.
drei tage danach bekam ich eine weitere mail in der mir mitgeteilt wurde, das der tft erst ab 17.8 lieferbar sein wird (war nicht überraschend, wusste ich schon vorher)
letzten freitag (17.8) dann de mail, dass der tft da is, und von der post abgeholt wurde, er sei nun am weg zu mir nach hause.
heute dann, war es endlich so weit gegen 350 teuros drückte mir der postbote ein fettes paket in die hand.
alles ausgepakt, angeschlossen und dann der große shock.... pixelfehler
es is nur einer, und auch nur ein subpixel... doch ich mag es trotzdem nicht
nun ich hatte ja dieses problem im vorhinein schon mit eingerechnet, und mir war bewusst dass ich das produkt ohne nenbaren grund binnen 7 (!!!) tagen zurückgeben kann und den vollen kaufpreis rückerstattet bekomme.
ich funk also den hardware-verchecker an, der natürlich nicht begeistert ist und dann aber noch behauptet.
"aufgrund dessen, dass der monitor für mich extra nachbestellt wurde, fällt er unter § 5f absatz3 unter kundenspezifische bestellung, und das fernabsatzgesetz tritt nicht in kraft"
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bgbl&d=BGBL&i=13345&p=3nun ich hielt das gleich für totalen humbug, denn unter kundenspezifische bestellung versteh ich zb wenn ich mir von einer firma nen wasserkühler fräsen lasse, den sie nach meinen plänen anfertigen.
ich habe hier einen monitor bestellt, der im online-shop ganz reguler aufgelistet war, aber halt zu dem zeitpunkt ned lagrnd war.
lustiger weise hab ich eine deutsche seite gefunden
http://www.prad.de/new/monitore/specials/fernabsatzgesetz-fag-pixelfehlertest.htmldie genau dieses problem beschreibt und MIR recht gibt.
weiters sei natürlich noch anzubringen, das es KEINE GARANTIE bei pixelfehlern gibt, aber auf die berufe ich mich doch nicht wenn es nach dem fernabsatzgesetzt geht, oder?
werd mal n konsumentenschutz aufsuchen müssen, aber wäre nett wenn auch hier jemand dazu was sagen könnt
danke im voraus,
gruss, st0ne-i