ähm wobei ich inzwischen auch shcon gelesen hab das man nach einmaligem Einwand nicht auf weitere Post reagieren braucht.. wichtig einmal reagieren, und evtl dem inkasso erklären das der kunde von denen illegal geld eintreiben will, dann muss der nämlich dem inkasso erst mal beweise vorlegen, was er nicht kann, bzw. teuer ist.. aber dann kann man getrost abwarten und tee trinken..Zitat: " nur in dem unwahrscheinlichen falle, dass eine richterliche vorladung erschient, besteht wieder handlungsbedarf"