Autor Thema: Eiskaltmacher-Maßnahmen gegen die Abmahnwelle im Internet  (Gelesen 41207 mal)

Offline Master Luke

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Leider gibt es noch immer keine Rechtssicherheit seitens des Gesetzgebers. An der Front ist der Heise Verlag als eines der prominenten Abgemahnten aktiv.

Genauso wie der Heise Verlag empfindet das EKM-Team es als nicht praktikabel, jeden veröffentlichten Inhalt eines Benutzers zu prüfen und erst dann zu veröffentlichen.
Anders als der Heise Verlag ist www.eiskaltmacher.de ein privates Projekt ohne Rechtsabteilung oder Geldressourcen für einen verbissenen Rechtsstreit.

Alle User werden darum gebeten, noch gründlicher als ohnehin schon darauf zu achten, nie in den Bereich einer von möglichen Rechteinhabern empfundenen Urheberrechtsverletzung zu gelangen. D.h. es wird vom Team von www.eiskaltmacher.de verlangt, keine möglicherweise durch Copyright belegten Bilder und Datenmaterial unautorisiert zu verwenden.

Speziell gemeint sind z.B. User-Avatar und Signaturen, welche Motive darstellen können,  die bei einem Anbieter als lizenzpflichtig bezeichnet werden.

Da die Abmahner sich auf das erstinstanzliche (noch nicht rechtskräftige) Urteil gegen den Heise-Verlag berufen, wird unser Team rigeros gegen Verstösse vorgehen.
Im Detail heisst das, dass das unautorisierte Material samt User, der das Medium online auf www.eiskaltmacher gestellt hat, sofort gelöscht bzw. gebannt wird!

Wir hoffen auf euer Verständnis, denn ein finanzielles Desaster wird www.eiskaltmacher.de nicht überleben können. Wir sprechen hier im übrigen von Summen jenseits von 10.000€...
« Letzte Änderung: 08. August 2006, 07:59:45 von Master Luke »

Offline Master Luke

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Re: Eiskaltmacher-Maßnahmen gegen die Abmahnwelle im Internet
« Antwort #1 am: 19. November 2006, 19:41:20 »
Aus gegebenen Anlass wird die verfasste Regel im Post darüber auf EKM nun kompromisslos umgesetzt.

Zitat Spiegel-Online:
Zitat
Schon klitzekleine Popstar-Bildchen, die sich Teenager ohne Genehmigung auf ihre Internet-Seite laden, winzige Stadtplanausschnitte auf Privateinladungen oder Zitate aus Schlagertexten können arglose Surfer schnell Tausende Euro kosten.

Quelle:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,448817,00.html

Die Moderation von www.eiskaltmacher.de ist verpflichtet, entsprechend zu handeln. Threads wie z.B. unser Zeige die neuesten Errungenschaften werden mit Sicherheit darunter leiden.

Gruß,
ML


PS: Avatare sind damit auch gemeint.  :rogue:
« Letzte Änderung: 19. November 2006, 20:24:34 von Master Luke »

Offline Master Luke

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Re: Eiskaltmacher-Maßnahmen gegen die Abmahnwelle im Internet
« Antwort #2 am: 21. November 2006, 10:08:54 »
bei einem lautsprecher kannst du aber schlecht ein recht auf privatsphäre geltend machen

...und sämtliche selbstgeknipste hardware hier im forum müsste sonst anulliert werden.

Offline maxigs

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Re: Eiskaltmacher-Maßnahmen gegen die Abmahnwelle im Internet
« Antwort #3 am: 21. November 2006, 10:18:34 »
in deutschland darf man vieeeel sachen fotografieren. fast alles, was man von eigenen/öffentlichen grundstücken aus ohne "hilfsmittel" (leiter und co) ablichten kann.
außer es ist von diversen rechten geschützt: zb persönlichkeitsrecht am eigenen bild.
promis oder personen des öffentlichen interesses darf man ablichten, genauso gegenstände/gebäude/etc.
wenn personen im blickfeld sind darf man das bild auch machen, solange einzelne (oder wenige) personen nicht den hauptinhalt des bildes darstellen (also ne menschenmasse geht klar, genauso wie typische urlaubsfotos, auf denen noch menschen im hintergrund irgendwo sind).

und solange die bilder nur zu privaten zwecken genutzt werden ist das ganze ohnehin nochmal recht freizügig.

es geht hier einzig um "geschütztes" material. dh im grunde bilder die man selbst nicht gemacht hat und die nicht sicher frei verfügbar sind.
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Offline Master Luke

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Re: Eiskaltmacher-Maßnahmen gegen die Abmahnwelle im Internet
« Antwort #4 am: 11. Mai 2007, 12:57:45 »
update:

da es wieder neuigkeiten zum fall heise und auch entsprechend andere verfahren gibt, bitte ich die moderation, in zukunft direkt verlinkte pics zu löschen. wenn bsp. in einem online-shop ein produkt gezeigt werden soll, so darf lediglich ein link auf die komplette seite, in der das produkt aufgeführt ist, verlinkt werden!


danke für euer verständnis!

beste grüße,
steffen