Autor Thema: Große Abmahnwelle gegen "Typhoon" Händler.  (Gelesen 15100 mal)

Offline Hellshooter

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Große Abmahnwelle gegen "Typhoon" Händler.
« am: 23. August 2006, 18:44:26 »
Das deutsche Unternehmen Anubis verkauft unter der 1996 EU-weit registrierten Marke "Typhoon" unter anderem PC-Soundsystem und MP3 Player. Jedoch nutzt der Taiwanesische PC Teile Hersteller Thermaltake den Namen "Typhoon", um darunter seine CPU Kühlsysteme auf den Markt zu bringen. Darauf wurde Anubis nun aufmerksam und startete eine große Abmahnwelle gegen Händler und Verkäufer die einen "Typhoon" Kühler verkaufen.

Hiervon sind sowohl Marktriesen wie Alternate aber auch Privatkunden, die ein Angebot ins Online Auktionshaus Ebay stellten, betroffen.  Die Anwaltskanzelei STOPP PICK& Kollegen wurde mit der Aufgabe der Abmahnungen bauftragt. In allen Fällen wurde hierbei ein Gegenstandswert von 150.000€ angesetzt, woraus sich in jedem Fall ein Anwaltshonorar von 2413,38 Euro ergab.

"Es bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung dass die Marke 'Typhoon' identisch verwendet wird" heist es in der Abmahnung wörtlich. Rechtsanwalt Jörg Oliver Pick war von 1998 bis 2000 Leiter der Rechtsabteilung  dürfte also mit den Marken des Unternehmens bestens vertraut sein. Aber hierzu wurde noch eine Patentkanzlei mit an Board geholt, der das gleich Honorar zu steht. Also muss jeder der Abgemahnten bis zum 01.09.2006 4826,76 Euro bezahlen. Im Gespräch betonte PICK, der Wert richte sich nach der viel genutzten Marke und sei keine Gebührenschneiderei.

Hierbei wollte man schnellst möglich den Missbrauch der Marke unterbinden und habe desshalb zuerst die Händler und erst im nächsten Schritt Thermaltake abgemahnt. Ausserdem wurde hervorgehoben: "Falls wir private eBay-Händler abgemahnt haben sollten, war das ein Versehen. Das werden wir zurückziehen."

Oliver Müller, Vertriebsleiter der Thermaltake Deutschland GmbH, gab den "ungewollten Markenrechtsverstoss" sofort zu. "Allerdings ist mir unklar, warum man sich nicht direkt an uns gewendet hat, wir hätten sofort reagiert."
« Letzte Änderung: 21. September 2006, 15:56:45 von Hellshooter »


Zitat: "Prime läuft, die CPU schwitzt, die Wakü kocht und ich bin Glücklich :P"


Intel Core2 Quad Q6600 GO, Nvidia Geforce 8800GT Leadtek, Cellshock DDR2 1150(Redline), Gigabyte X38 DQ6, Nexxos XP HighFlow, Laing DCC, Airplex 240,MagicCool Extrem Tripel 360

Offline Mr.Malik

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Re: Grosse Abmahnwelle gegen "Typhon" Händler.
« Antwort #1 am: 23. August 2006, 20:13:48 »
In allen Fällen wurde hierbei ein Gegenstandswert von 150.000€ angesetzt, woraus sich in jedem Fall ein Anwaltshonorar von 2413,38 Euro ergab.

Also muss jeder der Abgemahnten bis zum 01.09.2006 4826,76 Euro bezahlen. Im Gespräch betonte PICK, der Wert richte sich nach der viel genutzten Marke und sei keine Gebührenschneiderei.
 "Allerdings ist mir unklar, warum man sich nicht direkt an uns gewendet hat, wir hätten sofort reagiert."

 :aua: :slam: :motz: :uarg:

"Allerdings ist mir unklar, warum man sich nicht direkt an uns gewendet hat, wir hätten sofort reagiert."

Ist doch ganz logisch - gibt so mehr Geld! Haben auch extra noch gewartet, bis schöön viele Händler die Kühler im Angebot haben.

Viva la Rechtsstaat :paranoia:

MfG,
Mr.Malik
       

The Grinch

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Re: Grosse Abmahnwelle gegen "Typhon" Händler.
« Antwort #2 am: 24. August 2006, 08:08:39 »
Das die Justiz gegen diese Form der Gebührentreiberei nicht vorgeht bleibt mir immer ein Rätsel!
Die Rechtsanwaltskanzlei würde ich mal bei der Anwaltskammer negativ erwähnen und die Gebührentreiberei zu Anzeige bringen.

Diese Abmahnung sind schon ein lohnenderes Geschäft als wirklich mal Arbeit zu verrichten.
Man braucht nur ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften um damit sich eine Geld-Druckmaschine in den Keller zu stellen.
Sowas ist MIES, richtig WIEDERLICH!

Und dann noch dreist zu behaupten das dies KEINE Gebührenschneiderei sei finde ich schon mehr als nur dreist!

Offline IceCube

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Re: Grosse Abmahnwelle gegen "Typhon" Händler.
« Antwort #3 am: 24. August 2006, 15:10:04 »
Die Abmahnerei kann auch in die Hose gehen, wie einige jüngere Urteile zeigen...

Zumindest Alternate kann sich sehr wohl einen Rechtsstreit leisten und wird das auch tun. "Abmahnen zur offensichtlichen Gewinnerzielung" ist nämlich schon mal als sittenwidrig bewertet worden ...

 Mal sehen, wie sich das so rumgesprochen hat: Ich drück' den kleinen und Alternate die Daumen, da war nun wirklich kein böser Wille im spiel. Wie z.B. soll man in Taiwan die Markenrechte eines deutschen Kellerkrauters kennen ?

cheers, IceCube


The Grinch

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Re: Grosse Abmahnwelle gegen "Typhon" Händler.
« Antwort #4 am: 24. August 2006, 16:00:39 »
Die Abmahnerei kann auch in die Hose gehen, wie einige jüngere Urteile zeigen...

Zumindest Alternate kann sich sehr wohl einen Rechtsstreit leisten und wird das auch tun. "Abmahnen zur offensichtlichen Gewinnerzielung" ist nämlich schon mal als sittenwidrig bewertet worden ...

 Mal sehen, wie sich das so rumgesprochen hat: Ich drück' den kleinen und Alternate die Daumen, da war nun wirklich kein böser Wille im spiel. Wie z.B. soll man in Taiwan die Markenrechte eines deutschen Kellerkrauters kennen ?

cheers, IceCube


Dem kann ich nur beipflichten!
Zumal bei der allseits bekannten Software VIRTUALDUB eben diesen Rohrkrepierer gab!
http://forum.au-ja.de/viewtopic.php?t=3970