Autor Thema: Rechtslage: Überkleben der 'Garantieaufkleber'  (Gelesen 6958 mal)

Offline Zeh Emm

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Rechtslage: Überkleben der 'Garantieaufkleber'
« am: 27. März 2007, 16:54:34 »
Guckuck.

Ich wollte mal nachfragen, wie die Rechtslage bzgl Garantie aussähe, wenn man den Aufkleber, der über Schrauben etc geklebt ist, mit Tesafilm oder sowas überklebt. Ich wollte eigentlich den lärmenden Originallüfter demontieren aber auch nicht die Garantie, die noch 23 Monate hat, verlieren. Deswegen dachte ich, dass man den mit Tesafilm etc überklebt und somit den Aufkleber evtl heil entfernen kann. Oder mit Isopropanol einweichen...
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Offline i0n0s

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Re: Rechtslage: Überkleben der 'Garantieaufkleber'
« Antwort #1 am: 27. März 2007, 17:54:58 »
Die Garantie ist doch eh kaputt oder?
Denn du führst eine unautorisierte Modifikation an der Grafikkarte durch. Von daher ist es egal ob der Aufkleber da ist oder nicht.
Desweiteren ist die rechtliche Seite des Aufklebers eh fraglich, zumindest bei KomplettPC ist sowas unsinnig, da man diese öffnen und erweitern darf. Bei einer Grafikkarte aber nicht ;)
« Letzte Änderung: Heute um -00:00:00 von Master Luke »

Offline Hellshooter

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Re: Rechtslage: Überkleben der 'Garantieaufkleber'
« Antwort #2 am: 27. März 2007, 18:42:57 »
EVGA erlaubt das afaik. Musst mal effe fragen der hat sich diesbezüglich mal umgeschaut gehabt wegen seine 8800GTX und gesagt die erlauben das Demontieren des Kühlkörpers, ABER nur wenn der aufkleber dabei Heile bleibt(der war bei der 8800GTX genau über einer Kühlerschrauben :roll:). Das heist wenn du ne EVGA hast dann ist das kein Problem. Einfach wieder drauf das Teil :think:.


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Offline Zeh Emm

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Re: Rechtslage: Überkleben der 'Garantieaufkleber'
« Antwort #3 am: 27. März 2007, 18:50:42 »
Lol das ist ne logik, einen Kühlerwechsel erlauben, wenn der Aufkleber heil bleibt. Aber um den Kühler erstmal abzumachen muss der Aufklaber zerstört werden. Sowas von hirnrisig.

Naja Jonas, noch ist nichts geändert, sollte aber eigentlich aus dem Text hervorgehen ;)
Und leider ist er über einer Schraube, sonst wärs mir ja wayne. Wo steht denn bitteschön beschrieben, dass ein Tesastreifen eine unerlaubte Veränderung ist?
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Offline Odusdv

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Re: Rechtslage: Überkleben der 'Garantieaufkleber'
« Antwort #4 am: 27. März 2007, 23:36:45 »
Wenn du den Kühler abmachst, verlierst du die Garantie.

Aber wenn du den Streifen ganz abbekommst, und es bei einem Defekt in den Ori. Zustand zurück versetzten kannst, dann ist das doch egal..

Ist zwar rechtlich Betrug, aber naja, deine sache..

Offline Zeh Emm

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Re: Rechtslage: Überkleben der 'Garantieaufkleber'
« Antwort #5 am: 28. März 2007, 12:12:51 »
Richtig, dass es Betrug wäre ist mir bewusst. Nur spare ich mir den Firlefanz, wenn man den Aufkleber nicht überkleben dürfte ;)
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