Autor Thema: fernabsatzgesetz...  (Gelesen 4549 mal)

Offline st0ne-i

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fernabsatzgesetz...
« am: 20. August 2007, 17:09:44 »
tagchen leuz...

steh grad vor nem kleinem problem, und wollt mal eure meinung bzw vielleicht sogar erfahrungen hören.
kl. problem im vorhinein, ja ich bin österreicher, aber auch stolz deswegen, nichts desto trotz weichen unsere gesetze ein wenig von den deutschen ab, werd aber alles brav verlinken, sodass sich hoffentlich jeder auskennt.

nun zur story:
am 20.7 dieses jahres, bestellte ich mir bei nem online-shop einen dort zu der zeit nicht lagernden TFT, sofort erhielt ich eine rückmail wo ales brav bestätigt wurde.
drei tage danach bekam ich eine weitere mail in der mir mitgeteilt wurde, das der tft erst ab 17.8 lieferbar sein wird (war nicht überraschend, wusste ich schon vorher)
letzten freitag (17.8) dann de mail, dass der tft da is, und von der post abgeholt wurde, er sei nun am weg zu mir nach hause.
heute dann, war es endlich so weit gegen 350 teuros drückte mir der postbote ein fettes paket in die hand.

alles ausgepakt, angeschlossen und dann der große shock.... pixelfehler
es is nur einer, und auch nur ein subpixel... doch ich mag es trotzdem nicht
nun ich hatte ja dieses problem im vorhinein schon mit eingerechnet, und mir war bewusst dass ich das produkt ohne nenbaren grund binnen 7 (!!!) tagen zurückgeben kann und den vollen kaufpreis rückerstattet bekomme.
ich funk also den hardware-verchecker an, der natürlich nicht begeistert ist und dann aber noch behauptet.

"aufgrund dessen, dass der monitor für mich extra nachbestellt wurde, fällt er unter § 5f absatz3 unter kundenspezifische bestellung, und das fernabsatzgesetz tritt nicht in kraft"
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bgbl&d=BGBL&i=13345&p=3

nun ich hielt das gleich für totalen humbug, denn unter kundenspezifische bestellung versteh ich zb wenn ich mir von einer firma nen wasserkühler fräsen lasse, den sie nach meinen plänen anfertigen.
ich habe hier einen monitor bestellt, der im online-shop ganz reguler aufgelistet war, aber halt zu dem zeitpunkt ned lagrnd war.

lustiger weise hab ich eine deutsche seite gefunden http://www.prad.de/new/monitore/specials/fernabsatzgesetz-fag-pixelfehlertest.html
die genau dieses problem beschreibt und MIR recht gibt.

weiters sei natürlich noch anzubringen, das es KEINE GARANTIE bei pixelfehlern gibt, aber auf die berufe ich mich doch nicht wenn es nach dem fernabsatzgesetzt geht, oder?

werd mal n konsumentenschutz aufsuchen müssen, aber wäre nett wenn auch hier jemand dazu was sagen könnt

danke im voraus,

gruss, st0ne-i

Offline nemon

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Re: fernabsatzgesetz...
« Antwort #1 am: 20. August 2007, 18:33:36 »
ich habe mich mal bei reichelt erkundigt nach etwas, was nicht im katalog ist und bekam ein angebot mit folgendem vermerk:
Zitat
Bei den mit einem + gekennzeichneten Artikeln handelt es sich um eine Sonderbeschaffung,
deshalb sind nach Auftragserteilung Stornierung, Rückgabe, Tausch leider nicht möglich.

heißt natürlich nicht, dass auch reichelt recht hat....

Offline st0ne-i

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Re: fernabsatzgesetz...
« Antwort #2 am: 20. August 2007, 18:43:33 »
naja, in meinem fall war das produkt einfach österreichweit nicht verfügbar...deswegen überal wartezeiten.
im online-shop war ein konkretes datum angegeben, ab wann der tft da sein wird und wie besagt; erhielt ich folgendes mail

Zitat
Sehr geehrter Herr Franaszek Stani!

Es tut uns leid Ihnen mitteilen zu müssen,
dass die von Ihnen bestellte Ware eine
Lieferverzögerung bis ca. 17.08.2007 hat.
Sofort nach Erhalt der bestellten Ware
werden wir Ihnen das umgehend mitteilen.
Sollte Ihnen die Lieferverzögerung zu lange dauern,
bitten wir um Bekanntgabe, damit wir Ihnen die Bestellung stornieren können.

also ich seh da 1. nix besonderes bei der bestellung, weil das tft jetzt regulär im shop geführt wird und auch lagernd is, is also kein super seltenes teil was extra für mich angefertigt wurde oder so...
in so fern seh ich nicht ein dass es sich um einen sonderauftrag auf kundenwunsch handeln soll.

Offline VladTepes

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Re: fernabsatzgesetz...
« Antwort #3 am: 20. August 2007, 19:18:38 »
Greetings,

nach deutschem recht, hast du definitiv recht (lustiger satz :P)
wenn ein produkt in einem shop geführt wird, aber dann zum bestellzeitpunkt nicht lagernd ist, fällt das sicher nicht unter eine kundenspezifische bestellung.
ist halt nur die frage, ob es da in österreich vielleicht kleine unterschiede gibt.

edit:
außerdem hätte er dich, wenn diese bestellung eine kundenspezifische bestellung gewesen wäre, über dein nicht vorhandenes widerrufsrecht aufklären müssen!
« Letzte Änderung: 20. August 2007, 19:20:33 von VladTepes »
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Offline efferman

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Re: fernabsatzgesetz...
« Antwort #4 am: 20. August 2007, 20:25:54 »
was sagt das europäische recht ? ist ja grenzüberschreitend

Offline maxigs

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Re: fernabsatzgesetz...
« Antwort #5 am: 20. August 2007, 20:59:04 »
was sagt das europäische recht ? ist ja grenzüberschreitend

das fernabsatzgesetz ist imho auf einer eu-regulierung entstanden..

dass du in dem fall keine "sonderanfertigung" (sowas kann man definitiv nicht umtauschen) bestellt hast sondern ganz normal aus dem sortiment des shops steht hier wohl fest, ich glaube nicht dass das österreichische gesetzt das soviel anders sieht.

einfach mal bei einer verbraucherzentrale oder ähnlichem kurz anrufen, dort wird einem geholfen
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Offline st0ne-i

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Re: fernabsatzgesetz...
« Antwort #6 am: 20. August 2007, 21:14:58 »
was sagt das europäische recht ? ist ja grenzüberschreitend

das fernabsatzgesetz ist imho auf einer eu-regulierung entstanden..

dass du in dem fall keine "sonderanfertigung" (sowas kann man definitiv nicht umtauschen) bestellt hast sondern ganz normal aus dem sortiment des shops steht hier wohl fest, ich glaube nicht dass das österreichische gesetzt das soviel anders sieht.

einfach mal bei einer verbraucherzentrale oder ähnlichem kurz anrufen, dort wird einem geholfen

jo werd versuchen da morgen durchzukommen...
hoffe halt nur das mir dort schnell geholfen wird, den ein unterscihed den ich entdeckt habe zum deutschem recht, ist, dass bei uns das rückgaberecht nur 7 tage anstelle der bei euch üblichen 14 tage gilt...
sollt sich trotzdem alles fein ausgehn...

so wie ich das eigentlich von anfang an gesehn habe, seh ich mich im recht.
der pixelfehler ist ja, ich wiederhole kein garantieanspruch (das bestünde erst aber einer masse an fehlern) sondern schlicht und einfach mein recht laut fernabgabe das produkt bei "nicht gefallen" zurückzugeben

danke an euch schonmal, mal sehn ob ich morgen schlauer bin

gruss, st0ne-i

Offline VladTepes

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Re: fernabsatzgesetz...
« Antwort #7 am: 21. August 2007, 00:45:57 »
Greetings,

achja...ich hoffe dir ist klar, dass dieses verbrauchschutz wie auch immerhotlines nicht kostenlos sind...sprich: nicht nur der anruf kostet seine normale gebühr, sondern norm. wollen die auch so noch einen betrag im bereich von 10€ (soweit ich mich erinnnern kann)

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Offline maxigs

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Re: fernabsatzgesetz...
« Antwort #8 am: 21. August 2007, 00:59:23 »
dann wärs ja glatt billiger gleich zum anwalt zu gehen, weil dessen kosten dann die anderen übernehmen müssten *evil*
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Offline nemon

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Re: fernabsatzgesetz...
« Antwort #9 am: 21. August 2007, 01:03:25 »
hm, naja, ob EIN subpixelfehlerchen den aufwand rechtfertigt??? nach http://de.wikipedia.org/wiki/Pixelfehler hast du eh schon ein sehr gutes display erwischt, ob die andern monitore da besser sind, möchte ich bezweifeln.ich habe bei mir noch keinen pixelfehler entdeckt (bei knapp 2mio pixeln) und hab ein klasse II-display. vermutlich ist das ein großes glück gewesen

Offline st0ne-i

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Re: fernabsatzgesetz...
« Antwort #10 am: 21. August 2007, 01:43:05 »
hm, naja, ob EIN subpixelfehlerchen den aufwand rechtfertigt??? nach http://de.wikipedia.org/wiki/Pixelfehler hast du eh schon ein sehr gutes display erwischt, ob die andern monitore da besser sind, möchte ich bezweifeln.ich habe bei mir noch keinen pixelfehler entdeckt (bei knapp 2mio pixeln) und hab ein klasse II-display. vermutlich ist das ein großes glück gewesen

das hingegen zweifle ich an... ich vermute eher das es riesen pech war...
gerade in den letzten jahren, is qualitäts einiges in richtung verbesserung gegangen, und von 4 tfts die derzeit bei uns in gebrauch sind (das älteste scho 4 jahre) ist das der erste mit nem pixelfehler, und ja...es mag blöd klingen weils wirklich nur ein subpixelfeher is, aber ich mache auf dem pc ansonsten nichts anderes als 70% film schaun 10% zocken und 20% alles andere was anfällt...
sprich wenn ich 80% der zeit, die ich am pc verbringe, unter einem blöden rotem punkt leiden muss (und glaubt mir gerade beim film schaun seh ich nur noch den roten punkt, weil ich weiß dass er da is, und er sticht wirklich herraus), dann sag ich mir, das kann es nicht sein.

ich werd nocheinmal mit dem händler reden, denn nochmal geh ich ein risiko nicht ein...ich zahl einen haufen geld, und dafür will ich auch 100% zufriedenheit; wer anderer würde sich damit abgeben, mich stört es enorm.
viele händler bieten gegen einen kleinen aufpreis einen pixeltrest, vor dem versenden an, ich werd so ein angebot dem händler machen, ansonsten werd ich mir bei einem shop in erreichbarer umgebung den monitor kaufen, und vor kauf ansehen lassen.
ich denke das ist nur fair. jeder mag sagen was er will, aber das fernabsetzrecht is nicht umsonst erfunden worden, und hätte ich vor kauf gewusst dass ichden pixel hab, hätte ich den tft woanders besorgt. ich denke das leuchtet ein.

das mit den kosten betreffend verbraucherschutz werde ich in wenigen stunden genauer wissen, aber ich hoffe doch, dass eine so simple auskunft; "handelt es sich hierbei um eine kundenspeziefische bestellung " doch noch von einem beamten umsonst zu bekommen ist....für irgend etwas zahlen wir doch alle steuern  :rogue:

naja...wird sich wie gesagt alles zeigen

trotzdem dank an alle, ich meld mich dann wie alles ausgegangen ist

gruss, st0ne-i
« Letzte Änderung: 21. August 2007, 01:44:31 von st0ne-i »

Offline st0ne-i

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Re: fernabsatzgesetz...
« Antwort #11 am: 28. August 2007, 01:15:13 »
sodale, um hier mal alles am neuesten stand der dinge zu bringen...

letzte woche dienstag, habe ich wie angekündigt beim kosumentenschutz angerufen. dieser ist bei uns in österreich direkt im ministerium für sozials und konsumentenschutz drinnen.
nach ewigkeiten in der warteschlange, wurde ich schlussendlich mit einem herrn verbunden der ahunung von der sache hat.
nachdem ich ohm meinen fall schilderte, versicherte er mir einerseits, dass ich absolut im recht sei, und das sie bereits öft ähnliche fälle, gerade wegen pixelfehlern behandeln durften. er wies mich darauf hin, dass falls ich rechtsschutzversichert sei, ich diesen unbedingt in anspruch nehmen sollte., ansonsten müsste ich halt so einen anwalt einschalten. auf alle fälle meinte er, ich solle den TFT mit schreiben an den verkäufer zurücksenden um meine ansprüche betrefend fernabsatzgesetz rechtzeitig geltend zu machen. alles im allen war der herr vom ministerium sehr oientgegenkommend, und seine bratung war nicht nur sehr informativ, sondern vor allem kostenlos.
am selben abend rief mich der herr nochmals von seiner privaten nummer an und verlautete die überraschung schlecht hin:

er habe mit seiner vorgesetzten geredet, und auch ihr den fall geschildert. nach einiger beratung, würden sie persönlich gerne den fall in die hand nehmen ehe ich andere rechtsmittel einschalte!!!
sieht für mich ganz so aus, als ob mein fall klar entschieden wäre, und unser konsumentenschutz so ne "leichte" aufgabe gerne übernimmt, um später einmal mit zahlen angeben zu können, wieviel sie nicht für den armen konsumenten tun ;-)
soll mir ja ganz recht sein :-P

jedenfalls telefonierte ich letzte woche noch einige male mit besagtem herrn, und übermittelte ihm unter anderem den gasamten e-mail-verkehr zwischen mir und dem händler.
weiters schickte ich den monitor an den verkäufer zurück.
heute erhielt ich zwei schreiben, einmal von der post, das paket sei vom händler übernommen worden, und ein zweites aus dem ministerium.
dem zweiten schreiben war eine kopie jenes schreibens beigelegt, welches nun an den verkäufer geht.
in dem wird auf mehreren seiten sehr genau erklärt, das ich sehr wohl laut fernabsatzgesetz ein recht habe die ware ohne jeden grund zurück zu geben, zu meiner überraschung kam aber noch was hinzu.
dort wurde nämlich erklärt das ich hinzukommend noch einen anspruch auf gewährleistung habe. laut gewährleistungsbestimmung kann ich bei mängeln die bereits bei übergabe vorhanden sind in erster linie verbesserung oder austausch des gerätes fordern (wobei ich mir das aussuchen kann). ein pixelfehler wird als ein manfel betrachtet bei dem diese recht in kraft tritt, SELBST wenn in der monitorbeschreibung und auf der home-page vom verkäufer darauf aufmerksam gemacht wird das es sich bei dem produkt um pixelfehler klasse 2 handelt, da durch diese information der mangel nicht direkt beschrieben wird...

nun ja lange rede kurzer sinn:

bin bislang relativ zufrieden wie die sache abrennt, bleibt nun natürlich abzuwarten wie der händler reagiert, ich offe aber, das er bei so einer ausführlichen darlegung des sachverhaltes vom konsumentenschutz sein unrecht einsieht, und ich mein geld, oder nen neuen monitor bald zu gesicht bekomme

euch allen nochmals vielen dank für jede hilfe

gruss, st0ne-i

Offline efferman

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Re: fernabsatzgesetz...
« Antwort #12 am: 28. August 2007, 23:01:17 »
nette Jungs sind das in dem Ministerium  :respekt: