Autor Thema: Schulwesen (Mündliche Abfrage)  (Gelesen 5051 mal)

Offline Morpheus

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Schulwesen (Mündliche Abfrage)
« am: 03. Dezember 2007, 10:32:55 »
Huhu,

hoffe einer kann  mir von euch helfen :)

Ich bin mir 100% sicher das ein Lehrer nicht die ganze Klasse auf einmal einer mündlcihen Abfrage unterziehen darf.
Die Abfrage kann schriftlich sein, aber darf nicht die ganze Klasse sein.

Das hat mir auch jeder Lehrer meiner alten Schule gesagt, aber an meiner jetzigen sagt ein Lehrer das die Regel ein "Schmarn" ist.


Vllt gibts im Internet so eine Buch, wo ihr mir sagen könnt wo das genau steht - wär super.


Mfg
Morpheus
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Offline waterburn

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Re: Schulwesen (Mündliche Abfrage)
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2007, 15:08:59 »
Ich weiß zwar nicht genau, was du unter mündlicher Abfrage verstehst, aber wie wäre es, wenn du einfach mal beim Kultusministerium anfragst, oder im Schulgesetz nachguckst. Is auf jeden Fall ein Landesgesetz, da Bildung Ländersache ist.
cu
waterburn

Offline Fantometer

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Re: Schulwesen (Mündliche Abfrage)
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2007, 15:48:38 »
also früher hies das Ex.. war unangekündigt und für die ganze Klasse. Aber da hat sich denk ich einiges verändert - ausserdem hab ich dich evtl missverstanden ;)
Hiermit ehre ich den findigen Biologen, der auf die Idee kam, Pizza und Leberkäse zu kreuzen!

Offline maxigs

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Re: Schulwesen (Mündliche Abfrage)
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2007, 17:29:47 »
also zu meiner zeit was sowas standard ;)

stegreifaufgabe = unangekündigtes schriftliches abfragen von fachbezogenem allgemeinwissen (also grundwissen des fachs, auch wenn es nicht explizit inahlt der letzten stunden war) oder dem inhalt der letzen unterrichtsstunden (wobei hier zusammenhängende inhalte gelten, auch wenn die sich über mehr als nur die letzte stunde erstrecken)
das ganze ist von der gewichtung her gleich einem mündlichen abfragen (-> einzelner oder einiger weniger schüler gleichzeitig, üblicherweise mündlich oder an der tafel)

das ganze war sowohl in realschule als auch fachoberschule (in bayern) so, wie es inzwischen (gab die letzten jahre ja einige änderungen) oder in anderen schulen/bundesländern aussieht weiß ich auch nicht.

hier wäre es wohl einfach sinnvoll mal mit einem vertrauenslehrer, oder ggf der schulleitung zu sprechen (bzw einfach mal "unverbindlich" nachzufragen). sich wegen sowas ans kultusministerium zu wenden finde ich mit kanonen auf spatzen geschossen.
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Offline Hellshooter

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Re: Schulwesen (Mündliche Abfrage)
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2007, 21:08:56 »
Also wie hatten heute von der Sorte erst 3Stück :knuppel2: Ist auch bei uns in der BS durchaus üblich und war auch in der HS nie anders. Sind Stehgreifaufgaben oder auch "Ex" genannt für "Extemporalie". Erstreckt sich über die Letzte Stunde und über das worüber gesprochen wurde. Wobei hier wie maxi schon sagt auch zusammenhänge aus anderen Stunden mit gelten können. Hat sich auch noch nie jemand beschwert und handhaben so viele Lehrer so dass ich mir nicht vorstellen kann das dass Verboten sein soll.



PS: Wenn ein Lehrer einen Ärger will bespricht er schonmal in einer Stunde den Stoff von "einigen" Einheiten vorher dann kann er darüber schreiben :whistle:


Zitat: "Prime läuft, die CPU schwitzt, die Wakü kocht und ich bin Glücklich :P"


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Offline Morpheus

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Re: Schulwesen (Mündliche Abfrage)
« Antwort #5 am: 07. Dezember 2007, 14:44:54 »
...
das ganze ist von der gewichtung her gleich einem mündlichen abfragen (-> einzelner oder einiger weniger schüler gleichzeitig, üblicherweise mündlich oder an der tafel)
...


Genau das mein ich auch und einige weiter Lehrer an meiner Schule aber der eine ***** Lehrer eben ned :)



Hellshooter, Extemporalen sind keine Mündlichen Abfragen :)
Gewichtung ist gleich aber selbst sind Sie es ned
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