Richtig, nett ist erstmal besser, sonst reagiert er gar nicht auf deine Anfrage. Dann musst es per Einschreilben regeln und das wird es schnell haarig bei den geringen Kosten. Mir geht er derzeit ähnlich mit einem über ebay ersteigerten Artikel.
In relativer kurzer Zeit konnte ich mich mit dem Verkäufer (Privatperson) darauf einigen, dass ich es auf meine Versandkosten zurückschicke und dafür Gebotsbetrag+Versandkosten zurücküberwiesen bekomme.
@mad1120:
Es ist egal, was ein Verkäufer ausschließt, für verschwiegene Sachmängel haftet er natürlich trotzdem. Er muss also den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (also nur Mängel, die erwähnt wurden, dürfen auftreten)
§437 BGB und § 439 BGB mal anschauen
Dürfte zu nem Rücktritt des Kaufvertrages kommen