Eiskaltmacher.de
Software => Spiele => Thema gestartet von: BlueWulv am 27. Februar 2007, 23:05:59
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Wollte mal nachfragen, warum ihr threads zu Spielen ohne Jugendfreigabe schließen/ löschen etc. wollt/ müsst.
Werbung dafür ist doch sogar erlaubt. Bei indizierten oder verbotenen Spielen ist es klar: rechtliche Grauzone, da alleine der Name Werbung sein kann.
Handeln mit Spielen ohne Jugendfreigabe nicht erlaubt im Marktplatz versteh ich auch.
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Is ein heikles thema. mal als beispiel die PC Games. die gibt es auch als "ab 18" Version. aber nur im Abo damit das Alter überprüft werden kann. Und stalker is so ein ab 18 titel. Und da wir schlecht das alter überprüfen können, müssen wir so was dicht machen.
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Die 18er Fassung von PC Games (ich habe nebenbei ein Abo davon ;) ) hat nur Unterschiede im DVD Inhalt. Nicht im Zeitschrifteninhalt.
Ich glaube selbst Demos von Spielen ab 16 Jahren werden nur auf die ab 18 Edition gepackt. War zumindest vor ein paar Jahren noch so. Videos zu Spielen ab 18 eigentlich auch nur in der Ausgabe, aber sie haben da glaub ich auch so schon Videos in allen Ausgaben gezeigt und dann nur harmlose Szenen gezeigt.
Die Berichterstattung über Spiele ohne Jugendfreigabe findet also auch in der normalen PC Games statt.
Also sollte es keine Probleme geben. Vielleicht das direkte verlinken von Videos und Demos unterbinden, mehr sollte nicht nötig sein.
Aber falls ihr diesen Kurs wirklich weiter verfolgen wollt: F.E.A.R. hat auch keine Jugendfreigabe. Im Benchmarkbereich gab es einen thread dazu, wenn ich mich richtig erinnere ^^
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Das Forum ist als FSK 16 einzustufen, darum dürfen auch nur nach der Klassifizierung freigegeben Inhalte präsentiert werden.
Kann man so in diversen Gesetzestexten nachlesen.
Die Inhalte werden geschlossen/gelöscht weil der Inhaber für das Forum rechtlich Verantwortlich und Belangbar ist.
MfG
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Hm, gibt es irgendwo einen Präzedenzfall?
An welchen Stellen finde ich die Gesetzestexte, BPJM und USK hab ich beim kurzen durchstöbern keinen Verweis gefunden.
Denn wie gesagt, Werbung ist vom Gesetz her erlaubt, Berichterstattung wird betrieben und ich kann mich an keine Klage diesbezüglich erinnern.
Habt ihr da was parat?
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Hm, gibt es irgendwo einen Präzedenzfall?
An welchen Stellen finde ich die Gesetzestexte, BPJM und USK hab ich beim kurzen durchstöbern keinen Verweis gefunden.
Denn wie gesagt, Werbung ist vom Gesetz her erlaubt, Berichterstattung wird betrieben und ich kann mich an keine Klage diesbezüglich erinnern.
Habt ihr da was parat?
ich hoffe, du fragst jetzt nur aus eigeninteresse nach.
denn wenn du den text, den du bei deiner registrierung unterschrieben hast und mein hausrecht auf EKM anfechten willst, dann gibts ein paar auf die nüsse.
grüße,
steffen
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Ich würde es auch gerne wissen... aus eigeninteresse :)
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Wenn ich das anfechten wollte, würde ich den einfacheren Weg nehmen und die Löschung meines Accounts beantragen ;)
Will es wirklich nur aus Eigeninteresse wissen.
EDIT:
Und google spuckt zwar ne Menge aus, aber eigentlich nicht das, was man sucht bei dem Thema :)
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EDIT:
Und google spuckt zwar ne Menge aus, aber eigentlich nicht das, was man sucht bei dem Thema :)
also ich kann auch nur LK's ansicht wieder geben. irgendwann einmal habe ich irgendwo mal was zum thema gelesen.... fragt mich net...