Eiskaltmacher.de

Software => Windows => Thema gestartet von: Zeh Emm am 04. Juni 2007, 21:08:40

Titel: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: Zeh Emm am 04. Juni 2007, 21:08:40
Moin,

ich hatte vor einer Weile mal bei MS angefragt, ob man eigentlich deren Wallpaper als Hintergründe für  Webseiten nehmen dürfe, ohne dass man rechtliche Konsequenzen fürchten muss (Stichwort: Copyright)

Als Antwort erhielt ich folgende Mail:

Guten Tag Herr Meckelnburg, vielen Dank für Ihre Anfrage vom
   06.03.2007. Die gewünschten Informationen halten wir für Sie auf den folgenden
   Internetseiten bereit: http://www.microsoft.com/germany/siteservices/impressum/copyright.mspx
   Wenn Sie Fragen oder Wünsche haben, sind wir gern für Sie da. Sie erreichen
   uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der
   unten angegebenen Rufnummer. [...]

Klickt man auf den Link und schaut unter Punkt 3 (Beschränkung auf persönliche, nicht kommerzielle Nutzung)

erhält man folgende Aussage:


Beschränkung auf persönliche, nicht kommerzielle Nutzung

Soweit nicht anderweitig geregelt, werden die Dienste ausschließlich zur persönlichen und nicht-kommerziellen Nutzung angeboten. Es ist Ihnen nicht gestattet, Informationen, Software, Produkte oder Dienste, die Sie unter Zugriff auf Microsoft Dienste erhalten haben, zu ändern, kopieren, verteilen, übertragen, vervielfältigen, veröffentlichen, lizenzieren, verkaufen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.


Ich sehe darin ein riesen Problem, denn wenn man nun Screenshots macht, der als Hintergrund ein Wallpaper (das Produkt) von MS hat, veröffentliche ich ihn doch und stelle ihn somit anderen zur Verfügung.

Wie seht ihr das?
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: Mr.Malik am 04. Juni 2007, 21:23:21
Ein Screenshot ist aber was ganz anderes als ein unverändertes, komplettes Wallpaper.
Bei einem Screenshot zeigst du ja nur ein Bild eines/mehrerer Produkte (bzw. deren grafische Oberflächen) in Aktion (und dabei ist das Wallpaper selten unverändert zu sehen ;) )
Ein Wallpaper ist ein tatsächlich Copyright-geschütztes Bild.

Nach deiner Interpretation dürfte man auf der Straße auch kein Auto angucken, was einem nicht gehört  :clown:




Grüße,
Mr.Malik
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: Master Luke am 04. Juni 2007, 21:24:30
Nach deiner Interpretation dürfte man auf der Straße auch kein Auto angucken, was einem nicht gehört  :clown:

aber er meints doch nur gut. :))

bin auch deiner meinung, malik.
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: Zeh Emm am 04. Juni 2007, 21:35:17
War ja nur ne Frage. Im deutschen (un?)Rechtsstaat wird man ja paranoid :D

Aber wenn ich ein Screenshot mache, mache ich ja vom inhalt des Produktes ein Abbild. Das sit doch das gleiche, wenn man ein Lied für ein video nimmt (man weiß, was es ist, ist aber nicht das 'originale' Produkt)
Da gibt es aber Probleme...
Irgendwo ist ja mal einer verklagt woerden, weil er das Lied einer Unbekannten Künstlerin für ein Video genommen hat.

Das ist finde ich beides das gleiche...
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: Mr.Malik am 04. Juni 2007, 21:44:04
Hm... das dürfte aber eig. nur gelten, wenn man das Lied unverändert nimmt - somit die Tonspur also
das Produkt darstellt. Denn DJ-Mixes sind ja bereits legal (zumindest eine Grauzone), und die haben im worst-case
einfach nur Übergänge zwischen mehreren Liedern.

//edit: @ML: Dein Signatur-Flashdingens swingt  :band:
//edit²: 10 Mins später immernoch :rofl:



Grüße,
Mr.Malik
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: Master Luke am 04. Juni 2007, 21:59:18
//edit: @ML: Dein Signatur-Flashdingens swingt  :band:
//edit²: 10 Mins später immernoch :rofl:

wikipediale mal nach loituma :D das ding ist selbst nach wochen im büro bei uns der brüller. :D habs derweilen auch schon aufn handy. :D

BTT :P
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: WaKü-Freezer am 04. Juni 2007, 22:03:21
//edit: @ML: Dein Signatur-Flashdingens swingt  :band:
//edit²: 10 Mins später immernoch :rofl:

Kann ich 100% Zustimmen :D :D :D

btw: Wenn ich ein BF 1942 Movie mache, und als BG Sound ein Stück von Evanescence nehme und eifach noch Motorgereusche und Schüsse etc überblende, ist das dann legal???
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: maxigs am 04. Juni 2007, 22:10:46
btw: Wenn ich ein BF 1942 Movie mache, und als BG Sound ein Stück von Evanescence nehme und eifach noch Motorgereusche und Schüsse etc überblende, ist das dann legal???

ja - der sountrack ist ein wesentlicher bestandteil und du veröffentlichst diesen neu -> nicht (ganz) legal (ist aber inzwischen wohl mode...)



solange das geschützte "bild im bild" nicht im vordergrund steht und es eben nur ein teil eines neuen "kunstwerkes" ist, sieht das ganze relativ problemlos aus.

beispiel:
man darf NICHT einzelne menschen einfach so ohne deren erlaubnis fotografieren, sind diese menschen aber nur - nicht vordergründiger teil - eines gesamtkunstwerkes darf man es (zb fotos von menschenmengen, typische urlaubsfotos in denen halt jemand noch auf dem bild irgendwo zu sehen ist...)

ist also der desktop hintergrund nicht der eigentliche bildinhalt, sondern was im vordergrund dessen ist, ist man eigentlich auf der sicheren seite.
in dem punkt müsste man sich eher sorgen um das eigentliche programm machen, von dem man einen screenshot macht ;)
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: aSSaD am 04. Juni 2007, 23:03:28
gibts da nicht so ne regel mit künstlerischer freiheit  :kratz: wenn man ein bild verändert,
hat es kein copyright mehr. icons usw. werden ja auch angeordnet, also-> KUNST
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: maxigs am 04. Juni 2007, 23:50:48
gerade das hab ich ja auch gemeint - es muss genug neue kunst drin stecken, dass die einzelnen bestandteile nicht mehr im vordergrund sind.
ist aber in der regel bei einem einfachen drüber legen eines soundtracks nicht der fall - jedenfalls nach meinem empfinden
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: LaKrassa am 05. Juni 2007, 11:08:36
Nur so am Rande das vielzitierte Copyright gibt es im deutschen Recht nicht, es zählt einzig und allein das Urheberrecht
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: Zeh Emm am 05. Juni 2007, 12:41:17
Magst du den Unterscheid erläutern bzw die Teile die für uns wichtig sind?
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: maxigs am 05. Juni 2007, 12:43:41
wenn du irgendwo ein "copyright by..." button draufpackst ist der nach deutschem recht hinfällig. was dich aber nicht weiter interessiert, da du als urheber ohnehin alle rechte daran hast ;)
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: Zeh Emm am 05. Juni 2007, 12:58:46
Okayyy...Ich kann ja eh nur das Copyright auf meine Sachen setzen und ich bin ja dann automatisch der Urheber und da gilt dann das Urhebergesetz...gut, gut.

Wie ist denn das Zeichen für den Urheber?
Das für das Copyright ist ja ©
Titel: Re: Eventuelle Forengefährdung durch Screenshots?
Beitrag von: maxigs am 05. Juni 2007, 13:11:43
Wie ist denn das Zeichen für den Urheber?
Das für das Copyright ist ja ©


Es gibt kein Zeichen für Urheber - das bist du mit erstellung deines "Werkes" automatisch und muss nicht angegeben werden